Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Geburtenregister der in Mülheim an der Ruhr geborenen Personen. Es stellt Geburtenregisterabschriften bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Eheregister über die in Mülheim an der Ruhr geschlossenen Ehen. Es stellt Eheurkunden bis zu 80 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Lebenspartnerschaftsregister über die in Mülheim an der Ruhr begründeten Lebenspartnerschaften. Es stellt Lebenspartnerschaftsurkunden bis zu 80 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Nach erfolgter Namenserklärung beim Standesamt kann eine Bescheinigung über die geänderte Namensführung ausgestellt werden.
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Geburtenregister der in Mülheim an der Ruhr geborenen Personen. Es stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Geburtenregister der in Mülheim an der Ruhr geborenen Personen. Es stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Die Online-Ausweisfunktion können Sie online im Bürgeramt aktivieren. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie eine neue PIN setzten.
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, sich ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sofern sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, falls sie keinen Reisepass besitzen.
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Sterberegister der in Mülheim an der Ruhr verstorbenen Personen. Es stellt Sterbeurkunden bis zu 30 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.