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Geburtsurkunde anfordern

Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Geburtenregister der in Mülheim an der Ruhr geborenen Personen. Es stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Mülheim an der Ruhr geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde im Standesamt Mülheim an der Ruhr, egal wo Sie wohnen.
Das Standesamt stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie
Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
  • Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters

Für die Anmeldung der Eheschließung wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt!

Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Geschlecht der Eltern
  • Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person
  • Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben).

Das Standesamt kann folgende Unterlagen anfordern:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin beziehungsweise des Urkundeninhabers (zum Beispiel als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche beziehungsweise berechtigte Interesse

Der Geburtsort ist Mülheim an der Ruhr.
Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.

Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:

1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
2. Ehegatten, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner der Person (nicht Verlobte beziehungsweise Verlobter)
3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
4. Kinder, Enkel, Urenkel
5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
6. Andere Personen (zum Beispiel geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, zum Beispiel Schreiben der anfordernden Stelle)
7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

Urkunde / beglaubigter Registerausdruck (jedes Format), Übersetzungshilfe: 15,00 €
Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 30 Minuten: 20,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 60 Minuten: 40,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/ nicht eindeutigen Angaben, über 60 Minuten: 60,00 €

Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • E-Mail
  • schriftlich per Post

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat zum Bankeinzug der Gebühren erteilen. Ohne eine SEPA-Lastschriftmandat erfolgt zunächst der Versand eines Gebührenbescheides und erst nach Zahlungseingang werden die beantragten Urkunden an Sie verschickt.

Bei Beantragung der Urkunde mit SEPA-Lastschriftmandat: etwa zwei Wochen

Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab!

Wenn durch das Standesamt weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeitverlängern.

Es gibt keine Frist.