Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Geburtenregister der in Mülheim an der Ruhr geborenen Personen. Es stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Mülheim an der Ruhr geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde im Standesamt Mülheim an der Ruhr, egal wo Sie wohnen. Das Standesamt stellt Geburtsurkunden bis zu 110 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
Mehrsprachige Urkunden sind zur Vorlage bei ausländischen Stellen gedacht. Ob eine mehrsprachige Urkundezweckmäßig und ob eine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist, kann nur die betreffende ausländische Stelle entscheiden. Der mehrsprachige Vordruck enthält 16 Sprachen, unter anderem Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Türkisch (siehe Rechtsgrundlagen). Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben).
Das Standesamt kann folgende Unterlagen anfordern:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin beziehungsweise des Urkundeninhabers (zum Beispiel als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
- gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche beziehungsweise berechtigte Interesse
Voraussetzungen
Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.
Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
2. Ehegatten, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner der Person (nicht Verlobte beziehungsweise Verlobter)
3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
4. Kinder, Enkel, Urenkel
5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
6. Andere Personen (zum Beispiel geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, zum Beispiel Schreiben der anfordernden Stelle)
7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt
Kosten
Urkunde / beglaubigter Registerausdruck (jedes Format), Übersetzungshilfe: 15,00 €
Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 30 Minuten: 20,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 60 Minuten: 40,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/ nicht eindeutigen Angaben, über 60 Minuten: 60,00 €
Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.
Verfahrensablauf
Urkunden können Sie wie folgt beantragen:
- Online-Antrag
- schriftlich per Post
Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat zum Bankeinzug der Gebühren erteilen. Ohne eine SEPA-Lastschriftmandat erfolgt zunächst der Versand eines Gebührenbescheides und erst nach Zahlungseingang werden die beantragten Urkunden an Sie verschickt.
Mehrsprachige Urkunden werden ausschließlich im Format DIN A4 ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Bei Beantragung der Urkunde mit SEPA-Lastschriftmandat: etwa zwei Wochen
Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab!
Wenn durch das Standesamt weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeitverlängern.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: standesamt@muelheim-ruhr.de