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Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname auf anderem Wege als durch eine Hochzeit geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Identitätsnachweis durch zum Beispiel:
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • Nachweis über die Namensänderung

Sie sind deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger.

Es fallen folgenden Kosten an:

  • 22,80 € unter 24 Jahren
  • 37,00 € in allen anderen Fällen
  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

Bei einer persönlichen Vorsprache können Sie einen Personalausweis beantragen.

Beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Gültigkeit des Personalausweises: 

  • 6 Jahre Gültigkeit unter 24 Jahren
  • 10 Jahre in allen anderen Fällen
  • 3 Monate bei vorläufigen Personalausweisen

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. 

Es gibt eine Ausnahme: 

  • Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.