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Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Ihre bisherige Wohnung müssen Sie nicht selber abmelden.

Wenn Sie eine neue Wohnung in Mülheim an der Ruhr beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden. Wenn Sie innerhalb Mülheims eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug beim Bürgeramt ummelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung vom Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung müssen Sie persönlich beim Bürgeramt vorsprechen oder eine Person bevollmächtigen.

  • BundID
  • ausgefüllter Meldeschein
  • Identitätsnachweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei betreuten Personen:
    • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • bei Zuzug aus dem Ausland:
    • letzte Anschrift in Deutschland
  • Sie haben eine neue Wohnung in Mülheim an der Ruhr bezogen.

Es fallen keine Kosten an.

Sie können die Ummeldung online durchführen. Bei einem gebuchten Termin im Bürgeramt können Sie sich persönlich ummelden oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor und erhalten eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung bei erfolgreicher Ummeldung.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 - 15 Minuten.

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.