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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:

  • Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
  • Für eine darüber hinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden).

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto

Für eine einfache Auskunft:

  • keine Voraussetzungen

Für eine erweiterte Auskunft:

  • rechtliches Interesse (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches)

Es fallen Kosten in Höhe von 20,00 Euro an.

  • Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Es gibt keine Fristen.

Es gibt keine Hinweise.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht