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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Personalausweis beantragen

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, sich ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sofern sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, falls sie keinen Reisepass besitzen.

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Der Personalausweis ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität nachweisen können. Mit der integrierten Onlinefunktion können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen. 

Den Personalausweis können Sie in der Stadt beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Vorläufige Personalausweise verfügen nicht über eine Onlinefunktion.

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles digitales Lichtbild
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Es fallen folgende Kosten an:

  • 22,80 Euro unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro in allen anderen Fällen
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
  • 6,00 Euro für Fotos, die im Bürgeramt erstellt werden

Bei einer persönlichen Vorsprache können Sie einen Personalausweis beantragen.

Beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen.

Digitale Lichtbilder sind entweder im Bürgeramt vor dem Termin oder bei einem zertifizierten Drittanbieter zu erstellen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Gültigkeit des Personalausweises: 

  • 6 Jahre Gültigkeit unter 24 Jahren
  • 10 Jahre in allen anderen Fällen
  • 3 Monate bei vorläufigen Personalausweisen

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

Es gibt eine Ausnahme: 

  • Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Eine Übersicht über zertifizierte Drittanbieter finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Es besteht hier kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich bietet die Drogeriemarktkette „DM“ eine zertifizierte Lichtbildübermittlung an.

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