Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. 
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles digitales Lichtbild
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Es fallen folgende Kosten an:

  • 22,80 Euro unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro in allen anderen Fällen
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
  • 6,00 Euro für Fotos, die im Bürgeramt erstellt werden

Bei einer persönlichen Vorsprache können Sie einen Personalausweis beantragen.

Beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin buchen müssen.

Digitale Lichtbilder sind entweder im Bürgeramt vor dem Termin oder bei einem zertifizierten Drittanbieter zu erstellen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Gültigkeit des Personalausweises: 

  • 6 Jahre Gültigkeit unter 24 Jahren
  • 10 Jahre in allen anderen Fällen
  • 3 Monate bei vorläufigen Personalausweisen

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. 

Es gibt eine Ausnahme: 

  • Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Eine Übersicht über zertifizierte Drittanbieter finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Es besteht hier kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich bietet die Drogeriemarktkette „DM“ eine zertifizierte Lichtbildübermittlung an.

Bürgeramt - ServiceCenter