Die vierteljährliche Steuererklärung zur Beherbergungssteuer kann einfach und bequem online eingereicht werden. Die erste Erklärung für das 3. Quartal 2026 ist bis 10. Oktober 2026 abzugeben.
Für die Beherbergungssteuer ist von Beherbergungsbetrieben eine vierteljährliche Steuererklärung bei der Stadtverwaltung abzugeben. Über dieses Online-Formular können Sie Ihre Steuererklärung zur Beherbergungssteuer einreichen. Die Steuer wird durch schriftlichen Steuerbescheid festgesetzt und erfolgt vierteljährlich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Abgabe benötigen Sie:
- Ihr Kassenzeichen*
- die Gesamtzahl aller Übernachtungen im jeweiligen Steuerzeitraum
- die Gesamtsumme aller gezahlten Übernachtungsbeträge im jeweiligen Steuerzeitraum
(* Sofern Sie Ihren Beherbergungsbetrieb bereits zur Beherbergungssteuer angemeldet haben, wird Ihnen das Kassenzeichen nach der Vergabe vom Fachbereich Finanzen mitgeteilt. Die Vergabe der Kassenzeichen erfolgt in Kürze. Bitte bewahren Sie das Kassenzeichen gut auf. Es wird künftig für alle Zahlungen und im Schriftverkehr zur Beherbergungssteuer benötigt.)
Fristen
Hinweis: Da die Beherbergungssteuer zum 1. August 2026 eingeführt wurde, umfasst der erste Steuerzeitraum (Quartal 3 2026) ausnahmsweise den Zeitraum vom 1. August bis 30. September 2026.
Für die folgenden Quartale gelten die regulären Steuerzeiträume und Abgabefristen:
- 1. Quartal: Steuerzeitraum Januar bis März – Abgabefrist 10. April
- 2. Quartal: Steuerzeitraum April bis Juni – Abgabefrist 10. Juli
- 3. Quartal: Steuerzeitraum Juli bis September – Abgabefrist 10. Oktober
- 4. Quartal: Steuerzeitraum Oktober bis Dezember – Abgabefrist 10. Januar des Folgejahres