Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Stellungnahme zur Bauleitplanung einreichen

In Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) können Sie Stellungnahmen und Hinweise zu aktuellen Planungen abgeben.

Bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und des Gemeinsamen Flächennutzungsplans haben Sie die Möglichkeit, zu den Planungsentwürfen Stellung zu nehmen, Hinweise zu geben und sich so im Planverfahren zu beteiligen. In der Regel werden in Bauleitplanverfahren zwei Beteiligungsschritte durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet zu Beginn des Verfahrens statt. Hier werden die ersten Entwürfe mit den grundlegenden Zielen veröffentlicht. Bei der förmlichen Offenlage werden der ausgereifte Planentwurf sowie Gutachten zu verschiedenen Themen öffentlich zugänglich gemacht.

Jede Person kann in Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme abgeben. 

Es fallen keine Kosten an.

Ziel der Beteiligungsverfahren ist es, für das Planverfahren wichtige Informationen aus der Öffentlichkeit zu gewinnen. Zunächst werden alle eingegangenen Stellungnahmen gesammelt und die darin enthaltenen Informationen ausgewertet. Auch Fachdienststellen und wichtige Unternehmen werden als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Durch Gutachten werden spezifische Fachthemen untersucht. Die gewonnenen Informationen fließen in die Planung mit ein und die öffentlichen und privaten Belange werden gegeneinander und untereinander abgewogen. Sie erhalten im Zuge der weiteren politischen Beschlüsse eine Antwort, wie mit Ihren Eingaben umgegangen wird.

Sie können uns ihre Stellungnahme online, formlos per Post, per E-Mail zusenden oder persönlich vor Ort abgeben. Bilder, Pläne oder Zeichnungen können helfen, den Sachverhalt genauer zu beschreiben. Bitte geben Sie ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.

Die Bearbeitungszeit eines Bauleitplanverfahrens hängt von der inhaltlichen Komplexität ab und kann eine Spanne von einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren umfassen. Die Beantwortung Ihrer Stellungnahme bestimmt sich nach dem jeweiligen Prozessfortschritt und kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.  

Die Fristen werden für jedes Verfahren individuell in der jeweiligen Bekanntmachung mitgeteilt. In der Regel beträgt die Frist einen Monat. 

Eine Übersicht über alle Bebauungspläne in Mülheim an der Ruhr finden Sie unter folgendem Link:

https://www.muelheim-ruhr.de/cms/index.php?action=auswahl&fuid=3bdd12ac5677fae8fb1eada44884ce39

Informationen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/gemeinsamer_flaechennutzungsplan.html

In manchen Bauleitplanverfahren finden eine oder mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen statt, in denen die Planungen vorgestellt werden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, während der Veranstaltung Anregungen und Hinweise zu äußern. 
Über Termine und Veranstaltungsort der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie sich im Amtsblatt oder in dem Onlinedienst informieren.

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung - Stadtplanung

Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel: +49 208 455-6100
E-Mail: stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de