Durch Erklärung beim Standesamt können der Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geändert werden.
Um als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten zu können, wird regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses stellt das zuständige Standesamt des Wohnsitzes aus.
Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Familiennamen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass das Kind Ihren Ehenamen erhält.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Im begründetet Einzelfall ist eine Änderung von Familiennamen aus wichtigem Grund möglich.
Bei der Eheschließung kann ein Ehename, also ein gemeinsamer Familienname von Ehegatten, bestimmt werden. Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch jederzeit später erklärt werden.
Um einen Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ist zunächst die Anmeldung der entsprechenden Erklärung erforderlich.
Das Standesamt beurkundet die Geburt jedes in Mülheim an der Ruhr geborenen Kindes.
Deutsche Staatsangehörige können, wenn Sie im Ausland geboren wurden, die Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Nach Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zur Zeit der Ehenamensbestimmung geführt haben, wieder annehmen.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Als vertriebene Person, Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Ihren Namen an das deutsche Namensrecht angleichen.
Nach einer Einbürgerung können Sie Ihren nach ausländischem Recht erworbenen Namen an das deutsche Namensrecht angleichen.
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch Erklärung beim Standesamt ändern. Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind Vornamen, die durch einen Bindestrich miteinander verbunden sind.
Das Standesamt beurkundet den Tod jeder in Mülheim an der Ruhr verstorbenen Person.
Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland, so kann der Sterbefall im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
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Im begründetet Einzelfall ist eine Änderung von Vornamen aus wichtigem Grund möglich.