Sie möchten die Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen? Dann müssen Sie dies bei der Behörde anzeigen.
Hundesteuermarke verloren? Eine Ersatzhundesteuermarke können sie über den Onlinedienst anfordern.
Sie möchten die erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen? Dann müssen Sie dies bei der Behörde anzeigen.
Sie möchten die Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen? Dann können Sie dies bei der Behörde anzeigen.
Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie diesen steuerlich abmelden.
Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie diesen steuerlich anmelden.